Garten- und Grundstücksarbeiten

Neu ab April 2024

       Garten- und Grundstücksarbeiten


Wenn die Arbeiten im Garten zunehmend schwerfallen oder die Zeit dafür nicht mehr zur Verfügung steht, kann es ratsam sein, professionelle Unterstützung für die Garten- und Grundstückspflege in Betracht zu ziehen.

Bei meinem Angebot haben Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Tätigkeiten sie weiterhin selbst übernehmen möchten oder inwieweit sie sich an der Gartenarbeit beteiligen wollen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass wir die gesamte Gartenpflege übernehmen.

Dadurch ist es möglich, langfristig Freude an einem gepflegten Garten zu haben und ihn weiterhin als Ort der Entspannung und Erholung zu nutzen.



Meine Dienstleistung im Bereich Garten- und Grundstücksarbeiten


  • Blumen pflanzen
  • Pflege der Blumenbeete
  • Gartenpflege mit Entsorgung
  • Grundstückpflege
  • Rasen mähen mit Entsorgung
  • Vertikutieren und Entsorgung
  • Hecken schneiden
  • Freischneidearbeiten
  • Laubentfernung
  • Grabpflege und Saisonbepflanzung

 

  • weitere Arbeiten rund um Haus und Garten nach Kundenwunsch


Falls meine angebotenen Dienstleistungen in diesem Bereich Ihr Interesse geweckt haben sollten, würde ich mich überaus freuen! Gerne können wir in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch, gemeinsam mit Ihnen, die Einzelheiten der gewünschten Dienstleistung besprechen.


Ihr direkter Ansprechpartner für Garten- und Grundstücksarbeiten ist Herr Andreas Heiber. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer: 0170 – 58 75 66 4

Die Preise für meinen Garten- und Grundstücksservice


Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%!


Stundensatz für Garten- und Grundstücksarbeiten: 35,00 €


(der zu berechnende Mindestzeitraum beträgt eine Stunde,

danach fair pro 15 min. genau.)


zuzüglich einer Maschinen- und Gerätepauschale: 20,00 €

(einmalig pro Auftrag)


Fahrtkostenpauschale je Anfahrt: 25,00 €


Abfahrtkosten für Grasschnitt je m³: 10,00 €




Auch für Garten- und Grundstücksarbeiten gibt es die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit!

 

Nutzen auch Sie den Steuervorteil!


Seit dem 01.01.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die bisher an verschiedenen Gesetzesstellen erfasst waren, in einer Vorschrift zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst worden. Die Förderung wurde deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr.

 

Beispiel: Wer im Jahr 2011 insgesamt 20.000 Euro für eine Haushaltshilfe bezahlt, kann dann 20 Prozent der Kosten von der Steuer abziehen, bis maximal 4.000 Euro.

 

Voraussetzung

Dem Finanzamt ist auf Verlangen eine detaillierte Rechnung über die Leistungen vorzulegen. Ebenso ist ggf. die Zahlung durch einen Kontoauszug, aus dem sich die Abbuchung des Rechnungsbetrages ergibt, oder durch eine entsprechende Bankbescheinigung nachzuweisen.


 

Welche Dienstleistungen sind begünstigt?

Begünstigt sind daher "Arbeits-Maßnahmen", so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel "Kinderbetreuung, Rasen mähen, Fenster putzen, Teppich reinigen und ggf. einfach zu verrichtende Handwerksarbeiten (Reparaturarbeiten) in der eigenen Wohnung usw.)".

 

Dabei ist es egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Beispiel für Mieter: Tapezieren, Fenster streichen - halt die typischen Schönheitsreparaturen.

 

Dazu gehören auch

  • Reinigung der Wohnung (z.B. einen selbständigen Fensterputzer), 
  • Pflege von Angehörigen (z.B. durch Inanspruchnahme eines Pflegedienstes), 
  • Gartenpflegearbeiten (z.B. Rasenmähen, Heckenschneiden), 
  • Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen.

 

Seit dem Jahr 2008 können auch Steuerzahler, die einen Gärtner oder eine Haushaltshilfe in ihrem Haushalt in einem EU-Staat beschäftigen, die Ausgaben hierfür steuerlich geltend machen.

 

(Stand 30. Oktober 2023)


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